Private Insolvenz
Man hört zwar immer wieder davon, dass es mit unserer Wirtschaft aufwärtsgeht, allerdings dringt dieser Aufschwung nicht bis zum Endverbraucher durch. Hier ist das Gegenteil der Fall, denn immer mehr Haushalte in Deutschland sind hoch verschuldet. Um wieder aus den Schulden herauszukommen, werden oft neue Kredite aufgenommen, die man zur Schuldentilgung verwendet. So gerät man aber immer tiefer in die Schuldenfalle hinein. Man könnte die ständige Neuverschuldung im privaten Bereich verhindern, wenn man sich professionelle Hilfe bei einer Schuldnerberatung holen würde. Dieser Schritt ist den meisten Menschen jedoch zu peinlich und so suchen sie die Hilfe erst dann, wenn schon alles zu spät ist. Wenn es Ihnen ähnlich ergeht, dann dürften die folgenden Informationen für Sie interessant sein.
Seit dem Jahr 1999 gibt es in Deutschland die Möglichkeit, eine private Insolvenz anzumelden. Das Ziel dieses Verfahrens ist es, am Ende schuldenfrei zu sein. Sie haben sicherlich schon einmal davon gehört und sich dabei gedacht: „Na prima, nach sechs Jahren bin ich schuldenfrei und kann wieder in Saus und Braus leben.“ Damit liegen Sie allerdings vollkommen falsch. Um in die private Insolvenz gehen zu können, müssen einige Voraussetzungen erfüllt werden. Im ersten Schritt muss eine genaue Aufstellung aller Verbindlichkeiten erfolgen. Sie müssen also alle Ihre Gläubiger anschreiben, damit diese Ihnen eine solche Aufstellung zukommen lassen. Keine Angst, denn diese müssen Ihnen die Gläubiger kostenlos erstellen. Mit dieser Aufstellung begeben Sie sich zu einer Schuldnerberatungsstelle, die mit Ihnen gemeinsam einen Plan aufstellt, wie Sie sich entschulden können. Diesen sogenannten Schuldenbereinigungsplan lassen Sie allen Gläubigern zukommen.
Wird der Plan von den Gläubigern angenommen, dann müssen Sie diesen nur noch umsetzen. Sollte aber nur einer der Gläubiger den Schuldenbereinigungsplan ablehnen, bleibt Ihnen nur noch der Weg zum Insolvenzgericht. Wenn Sie dort den Antrag auf private Insolvenz stellen wollen, dann benötigen Sie hierfür die Bescheinigung einer anerkannten Schuldnerberatung. Das kann auch ein Anwalt oder ein Steuerberater sein. Die Bescheinigung soll das Scheitern Ihrer außergerichtlichen Bemühungen belegen. Weiterhin muss man eine Vermögensaufstellung und den Schuldenbereinigungsplan bei Gericht einreichen. Das Wichtigste ist jedoch der Antrag auf Restschuldbefreiung. Nur wenn Sie diesen Antrag ebenfalls stellen, dann können Sie nach Ablauf von sechs Jahren auch wirklich schuldenfrei werden.